Was du erledigen musst …

  1. Lernfahrausweis beantragen
    Formulare gibt es bei MFK St. Gallen,
    auf der Einwohnerkontrolle oder bei deiner Einwohnergemeinde

  2. Das Formular solltest du nun vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen.
    Dazu benötigst du folgendes:

    – Nothelferkurs (6 Jahre gültig)
    – Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt (Antrags-Formular mitnehmen)
    – 2 farbige Passfotos beilegen

  3. Das ausgefüllte Antragsformular kannst du bei der Einwohnerkontrolle oder deiner Gemeinde abgeben. Pass oder ID nicht vergessen.
    Wenn alles in Ordnung ist, wird das Formular weitergeleitet.

  4. Nach Eingang des Gesuches erhälst du von der Motorfahrzeugkontrolle oder dem Strassenverkehrsamt den Anmeldetalon zur Therorieprüfung.

  5. Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis zugeschickt.
    Dieser ist ab deinem 18. Geburtstag gültig.

  6. Nun folgt die praktische Fahrausbildung.

  7. Verkehrskundeunterricht (VKU)
    Der obligatorische Verkehrsunterricht kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden und ist dann unbeschränkt gültig.

  8. Praktische Prüfung

  9. Falls du bereits einen Führerausweis der Kat. A oder A1 besitzt, kannst du direkt den Lernfahrausweis der Kat. B (Auto) beantragen.
    Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU müssen nicht wiederholt werden!

  10. Innerhalb von drei Jahren nach Erwerb des Führungsausweises muss der WAB-Kurs absolviert werden.